Assistierter Suizid und hospizliche Umsorge

Menschen äußern trotz umfassender palliativer Versorgung Sterbewünsche, z.B. den Wunsch nach Assistiertem Suizid.

Assistierter Suizid oder Suizidbeihilfe: Durch das Bundesverfassungsgericht (26.02.2020) wurden die Rahmenbedingungen für den Rechtsanspruch auf die Möglichkeit der Suizidbeihilfe in Deutschland rechtlich verankert. Das Gesetzgebungsverfahren dazu ist eröffnet. Die Selbsttötung (Suizid) eines sterbewilligen Menschen kann fachlich unterstützt werden. Eine tödliche Dosis eines Sedativums (Beruhigungsmittel, meist: Pentobarbital) wird ärztlich verschrieben. Der Sterbewillige nimmt das Medikament selbstständig ein. Problemstellung: Behauptung des gegenseitigen Ausschlusses von hospizlicher Umsorge und Assistiertem Suizid.

  • Diskurslage: Denkbarkeit von Assistiertem Suizid innerhalb des hospizlichen Umsorgesystems (Praxis Palliative Care Nr. 50/2021, S. 60 – 63)
  • Ziel: multiperspektivische Reflexion des Sterbewunsches und der Möglichkeit, die Suizidbeihilfe anzubieten, und Entwicklung von Beratungs- und Begleitungsmodellen
  • Schwerpunkt: Einbettung der ethischen Debatte in die anthropologische Rekonstruktion der Bedingungen von „Menschsein im Sterben“ unter den Stichworten Würde und Souveränität (Riedel, 2024, Kap. 10.4, S. 147 – 153)
  • Kompetenzförderung für hospizlich-ehrenamtliche Begleitung Sterbewilliger durch Assistierten Suizid (Praxis Palliative Care Nr. 54/2022, S. 36 – 39)